Teilung von Grundstücken - Teilungsgenehmigung

Einleitung:

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen möchten, wird eine amtliche Teilung benötigt. Dabei wird von der vorhandenen Fläche des Grundstücks ein Teil abgetrennt und zukünftig als selbständiges/ eigenständiges Grundstück geführt oder zusammen mit anderen Grundstücken oder Teilen von diesen zu einem neuen Grundstück gebildet. Zur Durchführung dieses Verwaltungsverfahren wird eine Teilungsgenehmigung benötigt:


Teilungsgenehmigung/ Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Wenn  ein Grundstück das bebaut ist, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, geteilt werden soll, muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Antrag auf Teilungsgenehmigung (gemäß §7 Abs. 1 Satz 1 HBO und Anlage 2 zum Bauvorlagenerlass) gestellt werden. Alternativ kann von einem in Hessen zugelassenen ÖbVI eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilung ausgestellt werden. Erst durch die Genehmigung kann das Grundstück Kataster- und Grundbuchtechnisch getrennt werden. Hierbei gibt es jedoch noch zwei Ausnahmen, die im §7 Abs. 1 Satz 1 und 2 HBO geregelt sind:

" Dies gilt nicht, wenn

  1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist, oder
  2. eine Vermessungsstelle nach §15 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBI. I. S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBI. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat."


Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zu einer beabsichtigten Teilung zur Verfügung und stellen für Sie den Antrag auf Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

 


 
 
 
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