Fragen + Antworten

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne weitere Informationen zu Vorhaben und Abläufe geben. Auch evtl. aufgekommene Fragen möchten wir hiermit beantworten. Sollten darüber hinaus weitere Fragen unklar sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.


Ich möchte ein Haus bauen und benötigte einen Vermesser. Welche Leistungen können Sie anbieten und wie läuft das Ganze klassisch ab? 

Zuerst wird der Liegenschaftsplan zum Bauantrag erstellt und der Bauantrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht. Nach erteilter Genehmigung können mit der Grobabsteckung die Erdarbeiten eingeleitet werden. Wenn die Baugrube ausgehoben ist, kann durch eine Erdmassenberechnung festgestellt werden, ob wirklich so viel Erde entsorgt wurde, wie auf der Rechnung steht. Anschließend erfolgt die Feinabsteckung und der Rohbau kann gebaut werden. Bei größeren Projekten können während der Bauphase weitere Absteckungen von Achsen o.ä. notwendig sein. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden i.d.R. die Außenanlagen gestaltet und angelegt. Dafür kann eine Grenzanzeige sinnvoll sein, um die Grenze zu den Nachbarn keinesfalls zu überbauen und damit Ärger zu riskieren.


Ich möchte einen Zaun auf die Grenze zu meinem Nachbarn setzen. Welche Leistungen können Sie anbieten und wie läuft das ab?

Hierfür bietet sich eine Grenzanzeige an. Dabei werden die benötigten Grenzpunkte je nach Untergrund mit geeigneten Markierungen gekennzeichnet und der Zaun kann direkt auf die Grenze gebaut werden. Hilfreich wäre dafür auch einige Zwischenpunkte einzufluchten, wodurch die Grenzlinie leichter einzuhalten ist. Bei einer geplanten Bebauung auf oder nahe der Grenze macht es immer Sinn, ein Vermessungsbüro mit der Grenzanzeige zu beauftragen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gültigen Grenzen eingehalten und spätere Nachbarschaftsstreitigkeiten im Vorhinein vermieden werden.


Brauche ich für die Absteckung überhaupt einen Vermesser oder kann das nicht jemand anderes (z.B. Tiefbauer) machen? Benötige ich unbedingt eine Grob- und eine Feinabsteckung?

Grundsätzlich könnte die Grobabsteckung auch durch die ausführende Baufirma oder eigenständig durchgeführt werden. Hierbei soll aber angemerkt werden, dass bei unzureichender Arbeit enorme zusätzliche Kosten entstehen können: ist aufgrund von Messfehlern die Baugrube zu klein ausgehoben, muss der ggf. bereits abtransportierte Bagger zurückgebracht werden und es entstehen zusätzliche Kosten für den Aushub. Ist die Baugrube zu groß ausgehoben, sind die Kosten für den abtransportierten Aushub sowie die Baggerstunden unnötigerweise entstanden. Um da auf Nummer sicher zu gehen, ist es jedenfalls ratsam einen Vermesser mit der Absteckung zu beauftragen, gerade bei komplexeren Grundrissen auf schwer bebaubaren Grundstücken. Auch fehlen oftmals die Grenzpunkte in der Örtlichkeit, sodass nicht genau festgestellt werden kann, wo die eigentliche Grenze richtigerweise liegt.

Im Gegensatz zu Grobabsteckung muss die Feinabsteckung zwingend von einem Vermessungsingenieur durchgeführt werden, sobald Grenzabstände die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück beschreiben. In der hessischen Bauordnung (HBO 2018 mit Änderung vom Juni 2020) steht dazu im §75 Abs. (2):

"Vor Baubeginn muss die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Ist nach dem Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, muss die Absteckung von einem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen nach §26 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung vom 18. Dezember 2006 (GVBI. S. 745) zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. November 2015 (GVBI S.546), bescheinigt sein...". Als zugelassener Prüfsachverständiger für Vermessungswesen dürfen wir diese geforderte Tätigkeit ausführen und gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bescheinigen.


Was kostet eine Vermessung überhaupt?

Pauschal kann dazu nur sehr schwer eine Aussage getroffen werden. Die Kosten der einzelnen Vermessungen werden auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgesetzt und sind abhängig von dem geplanten Vorhaben. Die Positionen werden entweder pauschal angeboten oder nach benötigtem Zeitaufwand. Grundsätzlich entstehen bei jeder Messung Kosten für die Ausfertigung von den Vermessungsunterlagen bei den zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden. Zudem entstehen je nach Art der Vermessung Auslagen für das benötigte Abmarkungsmaterial.

Um ein auf Ihr Bauvorhaben maßgeschneidertes Angebot zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und lassen sich zu allen anfallenden Kosten beraten.


Ich habe ein Schreiben von der hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation oder einem ÖbVI bekommen und werde aufgefordert, meinen Neubau oder Anbau für das Kataster einmessen zu lassen. Können Sie das anbieten?

Laut Gesetzgeber (geregelt im Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz) sind Sie verpflichtet, neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude einmessen zu lassen, damit der Bestand im Liegenschaftskataster stets aktuell gehalten werden kann. Diese Messung kann nur durch eine dazu befugte Vermessungsstelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur:ingenieurin [ÖbVI] sowie die Ämter für Bodenmanagement in Hessen) durchgeführt werden. Die Kosten richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Für weitere Fragen oder die Beauftragung eines solchen Verfahrens wenden Sie sich bitte an einen ÖbVI oder die Ämter für Bodenmanagement.


Ich möchte mein Grundstück teilen lassen. Können Sie das anbieten?

Eine Grundstücksteilung ist wie eine amtliche Gebäudeeinmessung (siehe vorherige Frage) eine hoheitliche Vermessung und darf nur von befugten Vermessungsstellen durchgeführt werden. Für weitere Fragen oder die Beauftragung eines solchen Verfahrens wenden Sie sich bitte an einen ÖbVI oder die Ämter für Bodenmanagement.


Mein Nachbar hat unsere gemeinsame Grenze zugebaut. Darf er das überhaupt und hat er vielleicht auf meinem Grundstück gebaut?

Zuerst muss unterschieden werden, womit der Nachbar die Grenze zugebaut hat. Bei einer Garage muss zuerst eine Baugenehmigung gestellt werden, worin Sie ggf. einer Grenzbebauung zustimmen müssen. Wenn Sie zustimmen und die Genehmigung erteilt wird, muss ein Prüfsachverständiger die Garage abstecken, damit die Grenze eingehalten wird. Bei einem Zaun oder Sichtschutz wird keine Baugenehmigung benötigt. Bei Grenzmauern darf laut HBO eine gewisse Höhe nicht ohne Genehmigung überschritten werden. Hier ist es bei Fragen oder Unklarheiten sinnvoll, sich beim örtlichen Bauamt zu informieren. Im Rahmen einer Grenzanzeige kann festgestellt werden, ob vorhandene Grenzeinrichtungen überbaut sind bzw. wo sie im Bezug zur Grundstücksgrenze stehen.


In welchem Format erhalte ich meine bestellten Daten?

Grundsätzlich bekommen Sie die ausgewerteten Messdaten zur Übersicht im PDF-Format und für die fachliche Planung des Architekten/ Planers im DXF/DWG-Format. Dies sind die gängigsten Formate auf dem Markt. Natürlich bekommen Sie die Pläne ebenfalls ausgedruckt auf Papier. Alle weiteren gewünschten Formate können je nach Möglichkeit ebenfalls zur Datenübertragung benutzt werden. Im Bereich Laserscanning liefern wir zusätzlich zum gewünschten Format noch die Punktwolke sowie die 360° HDR Panoramafotos mit einer einfach zu bedienenden open-source-Anwendung.





 
 
 
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