Projektabsteckung (PA)

Sobald Sie die Baugenehmigung erhalten haben, wollen Sie verständlicherweise schnellstmöglich mit dem Bau beginnen. Dabei unterstützen wir Sie mit der Projektabsteckung, also die Absteckung und Markierung der geplanten Gebäudeecken auf Ihrem Grundstück. Man unterscheidet dabei zwischen der Grob- und Feinabsteckung. Für alle auszuführenden Absteckungen benötigen wir die aktuelle Planungsgrundlage.


Wenn uns alle Unterlagen vorliegen, starten wir mit der Grobabsteckung: Dabei werden die Gebäudeecken mit einem Holzpflock (oder je nach Untergrund auch mit einem Eisenrohr) abgesteckt. Die Holzpfosten werden dabei rot markiert, damit sie leichter aufzufinden sind. Zudem wir die geplante Höhe (OKFFB = Oberkante Fertigfußboden oder OKRFB = Oberkante Rohfußboden; je nach Wunsch) an eine geeignete Stelle (z.B. Laterne, Stromkasten, Holzpflock, usw.) angetragen. Nach dieser Messung kann der Bagger mit seiner Arbeit beginnen und die benötigte Baugrube ausheben.


Nachdem alle vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt sind, erfolgt die Feinabsteckung. Dafür baut i.d.R. der Tiefbauer ein Schnurgerüst in die Baugrube, um die Gebäudeecken langfristig zu sichern. Es werden die geplanten Gebäudeecken anschließend auf das Schnurgerüst übertragen oder alternativ mit Eisenrohren auf das vorhandene Schotterbett vermarkt. Abschließend können auf Wunsch die Höhen des Schotterbetts gemessen werden (zur Kontrolle, ob die Baugrube fachgerecht wie geplant angelegt wurde) oder die Höhe erneut an einem Schnurgerüstpfosten angetragen werden.


Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt sich eine baubegleitende Absteckung durchzuführen. Dabei werden Projektachsen je nach Baufortschritt mehrmals auf die gewünschte Position abgesteckt. So kann beispielsweise eine Zwischendecke betoniert werden und da dadurch die Achspunkte verschwunden sind, kann auf der neuen Decke für die weiteren Arbeiten eine erneute Absteckung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, wo und wie die Achsen angetragen werden: als Nagel auf einem Schnurgerüst, Flexkreuz auf Betondecke oder angetragen auf oder an vorhandene Stützen. In diesem Zuge können auch die sog. Meterrisse angetragen werden. Ein Meterriss ist eine Höhenmarkierung an den Rohbauwänden, die die OKFFB + 1,00m anzeigt und beim Innenausbau hilfreich für den Fußbodenaufbau ist.


Für alle durchgeführten Absteckungsarbeiten bekommen Sie als Auftraggeber natürlich eine Skizze, damit keine Unklarheiten entstehen und die ausführenden Firmen einen Überblick über die Vor-Ort Situation bekommen. Anschließend können Sie mit der Herstellung des Rohbaus beginnen.


Das Bauamt schreibt in der Baugenehmigung, dass gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt werden muss. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, muss die Absteckung von Sachverständigen für Vermessungswesen im Sinne einer Rechtsverordnung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 bescheinigt sein.

Als zugelassener Prüfsachverständiger nach HHPVO sind wir berechtigt, diese Forderung zu erfüllen und gegenüber dem Bauamt zu bescheinigen. Daher erhalten Sie zusammen mit der Feinabsteckungsskizze eine Absteckbescheinigung zur Vorlage beim Bauamt.



  • Absteckung Achse auf Betondecke, 1m verschoben
  • Absteckung mit Nagel auf Schnurgerüst
  • Absteckung von Stahlstützen als Flexkreuz auf Fundament
  • Absteckung Wand
  • Höhenantrag an Laterne
  • Grobabsteckung
 
 
 
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