Liegenschaftsplan zum Bauantrag (LP)
Wenn Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllen bzw. ein vorhandenes Gebäude anbauen wollen, müssen Sie gemäß der gültigen Landesbauordnung (z.B. Hessische Bauordnung) einen Bauantrag stellen. Bestandteil davon ist der Liegenschaftsplan zum Bauantrag (LP), deren Rechtsgrundlage in dem Bauvorlagenerlass (BVErl vom 13. Juni 2018) geregelt ist.
Der LP besteht aus einem aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie dem Eigentümernachweis. Die Karte wird durch ein örtliches Aufmaß ergänzt. Dabei werden folgende Inhalte gemessen bzw. in der Karte dargestellt:
- Topographie des Geländes (Höhenpunkte, Höhenlinien, Böschungen, Bäume, Mauern und Zäune)
- vorhandene Entwässerung: Kanaldeckel inkl. Kanalsohle sowie Hydranten und Wasserschieber
- weitere planungsrelevante Objekte: z.B. Freileitung Strom, Laternen und Schilder im Zufahrtsbereich, usw.
- geplantes Bauvorhaben/ Projekt in roter Markierung
- Ortsvergleich (Beschreibung der Nachbarschaft mit Art des Gebäudes und Daches)
- das zu bebauende Grundstück wird markiert und die Grenzlängen ergänzt
Zusätzlich kann der Plan durch First- und Traufhöhen der Nachbarschaft ergänzt werden (wenn kein Bebauungsplan vorliegt und das geplante Gebäude in die vorhandene Nachbarschaft eingepasst werden muss; siehe auch §34 BauGB). Weitere Eintragungen wie z.B. Baulinien oder Baugrenzen können ebenfalls auf Wunsch dem Plan hinzugefügt werden.