Grenzanzeige (GA)
Bei der Grenzanzeige werden wie der Name schon sagt, nicht mehr vorhandene Grenzpunkte angezeigt, d.h. sichtbar gemacht. Dies ist vor allem notwendig, wenn Sie beispielsweise einen Zaun oder eine Mauer auf die Grenze bauen wollen. Auch wenn Sie ein Grundstück kaufen und Ihre Grenzen nicht kennen, macht eine solche Messung Sinn.
Geeignete Markierungen können u.a. sein:
- Eisenrohr
- Holzpflock
- Nägel und Bolzen
- Farb- und Eddingkreuze
- usw. je nach Untergrund
Für die durchgeführten Arbeiten bekommen Sie eine Skizze zur Grenzanzeige mit der Darstellung des Grundstücks, evtl. vorgefundenen Grenzpunkten und eine Übersicht über die abgesteckten Punkte. Es soll noch erwähnt werden, dass eine Grenzanzeige keine förmliche Grenzfeststellung darstellt, also keine rechtsverbindlichen amtlichen Grenzpunkte (z.B. durch Grenzsteine oder Kunststoffmarken) vermarkt werden. Dies kann/ darf nur von der zuständigen Katasterbehörde oder einem zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden (Stichwort: Verwaltungsakt). Eine Grenzanzeige ist also eine meist temporäre Anzeige der Grenzpunkte durch eine geeignete Markierung.